§ 1 Schutzimpfung und Krankheiten
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. ( Welpen über einen altersgemäßen Impfschutz verfügen ).
§ 2 Haftung
Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
§ 3 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Vorm. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande. Mit der Anmeldung werden unsere AGB's und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.
§ 4 Bezahlung
Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig. Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer vor Kursbeginn
Der Teilnehmer kann jeder Zeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären und hat in Schriftform zu erfolgen. Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn zurück so verliert der Veranstalter den Anspruch auf die
Kursgebühr. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen , eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Kurspreis zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Kurspreis abzüglich des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Planungen erwirkt. Der Veranstalter hat die folgenden prozentualen Entschädigungspauschale entprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und dem Kursbeginn ermittelt. Bis 14 Tage vor Kursbeginn keine Gebühren ab dem 15. Tag bis 8. Tage vor Kursbeginn 30% der Kursgebühr ab dem 7. Tag bis Kursbeginn 80% der Kursgebühr. Dem Teilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Ab dem Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr
§ 6. Der Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhalt, insbesondere wenn das Ziel der Unterrichtstunden oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
Nach dem die erste Trainingseinheit stattgefunden hat, haben Sie drei Monate Zeit, um ihre restlichen gebuchten Trainingseinheiten einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist, besteht kein weiterer Anspruch mehr.
§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Vorlage.
§ 9 Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern so wie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand: Winsen (Luhe)