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AGB

§1 Schutzimpfung und Krankheiten

Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. ( Welpen über einen altersgemäßen Impfschutz verfügen ).

§2 Haftung

Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.

§3 Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Vorm. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande. Mit der Anmeldung werden unsere AGB's und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.

§4 Bezahlung

Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig. Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.

§5 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jeder Zeit vor beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn betragen die Stornierungsgebühren ab der ersten bis maximal zweiten Woche vor Kursbeginn 30% des Kurspreises. Ab regulären Kursbeginn bis eine Woche vor Kursbeginn, 80% des Kurspreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.

§6. Der Rücktritt durch den Organisator

Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhalt, insbesondere wenn das Ziel der Unterrichtstunden oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

Ansprüche

Nach dem die erste Trainingseinheit stattgefunden hat, haben Sie drei Monate Zeit, um ihre restlichen gebuchten Trainingseinheiten einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist, besteht kein weiterer Anspruch mehr. 

§8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Vorlage.

§9 Vorbehalt

Die Berichtigung von Irrtümern so wie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Gerichtsstand: Winsen (Luhe)