Hundeführerschein für Hamburg:
Prüfungsinhalte sind:
Bei der Prüfung dürfen keine Ketten, Stachelhalsbänder, Schulterhalti mit Zugwirkung unter den Achseln verwendet werden.
Motivationsgegenstände wie, Ball oder Futter sind bei der Prüfung zugelassen.
Für die nachstehend aufgeführten Hunderassen (Listenhunde) gelten abweichende Bestimmungen:
Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino
Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu.
Auch bei o.g. Rassen ist eine Leinenbefreiung möglich.
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Auf der Homepage des ML sind unter anderem Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung veröffentlicht, die dem Hundehalter/der Hundehalterin einen Einblick in die Prüfung geben sollen. Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann mich gerne kontaktieren. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.
In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gerne an.
Bernd Grabau
Hauptstraße 7
21629 Neu Wulmstorf
+49 (0)40 79 68 85 42
Mobil. 0178/1670969
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Sommerzeit:
Montag - Freitag 9 - 19 Uhr
Samstag 9 - 15 Uhr
Sonntag geschlossen.
Winterzeit:
Montag - Freitag 10 - 17 Uhr
Samstag 10 - 15 Uhr
Sonntag geschlossen
Terminvergabe nur nach telefonischer Absprache.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Hamburg Süderelbe: Hausbruch, Neugraben-Fischbek, Heimfeld, Eißendorf, Harburg, Wilsdorf, Sinsdorf, Rönneburg, Wilhelmsburg, Moorburg, Finkenwerder, Cranz.
Niedersachsen: Ehestorf, Vahrendorf, Rosengarten, Neu Wulmstorf, Elsdorf, Rübke, Buxtehude, Jork, Stade, Meckefeld, Seevetal, Maschen, Buchholz, Winsen, Lüneburg.
Hamburg Stadtgebiet: z.B. Blankenese, Stadtmitte, Bergedorf, Eppendorf, Alstertal, Volksdorf, Poppenbüttel, Hummelsbüttel.
Schleswig-Holstein: Pinneberg, Norderstedt, Reinbek.